Donnerstag, 25. Oktober 2012

kirmes-records Transparenz


Sehr geehrter Herr von schuessel,
die Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen setzen Laubblasgeräte nur sehr kurzzeitig für wenige Stunden im Herbst/ Winter nach dem Laubfall und im Sommer jeweils nach erfolgter Rasenmahd zur Säuberung der Wege vom Rasenschnitt ein. Das Freiblasen der Wege ist in weniger als einer halben Stunde erledigt, damit die Gehwege anschließend vom Rasenschnitt befreit werden und keine Rutschgefahr besteht. Nicht nur die private Wirtschaft ist gezwungen, Personalkosten durch den verstärkten Einsatz von Arbeitszeit ersparenden Maschinen und Geräten zu reduzieren. Auch im städtischen Bereich ist die maschinen-unterstützte Reinigung oder auch Rasenmahd aufgrund knapper Personalressourcen unerlässlich, da ansonsten das umfangreiche Flächenkontingent nicht zu bewältigen wäre.
Unter dem seit Jahren herrschenden Druck zur Haushaltskonsolidierung und dem damit verbundenen massiven Personalabbau seit Anfang der 90er Jahre mussten verstärkt maschinelle Alternativen zum Fortfall manueller Tätigkeiten eingesetzt werden. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass der Einsatz dieser Geräte auch in Zukunft unverzichtbar ist, wie auch ein Blick auf die Arbeitsleistung deutlich macht, die mit bzw. ohne diese Geräte erzielt wird. So beträgt die Säuberungsleistung bei Einsatz eines handgeführten Laubblasgerätes 3000 m² pro Stunde, demgegenüber kann eine Arbeitskraft mit Laubrechen lediglich 350 m² in der Stunde reinigen.
Angesichts des hohen Kraftfahrzeugaufkommens sind die von den Laubblasgeräten sehr kurzzeitigen Belastungen äußerst marginal, ein Erhöhung der Feinstaubbelastung durch diese Geräte dürfte kaum messbar sein, da hier eine hohe Abgaskonzentration durch den dichten Autoverkehr verursacht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Köln