Mittwoch, 15. Februar 2012

kirmes-records findings


Ihre Anfrage bezüglich der Spurenkennzeichnung der real,- BIO Nudeln


Sehr geehrter Herr franc von schuessel, 
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen am 05.02.2012 an uns gewendet haben. Gerne möchten wir hiermit zu Ihrer Anfrage Stellung beziehen:
Seit Ende des Jahres 2005 existiert eine Gesetzgebung, die die Hersteller verpflichtet, Allergene auf ihren Produkten zu kennzeichnen. Eier, Sulfite, Soja, Sellerie, Fische und Krebstiere gehören dabei zu diesen kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Der Hinweis „Kann Spuren von ... enthalten“ oder „enthält Spuren von…“ ist nicht gesetzlich verpflichtend, wird jedoch bereits von vielen Herstellern auf der Verpackung angebracht, um auf eine mögliche Verunreinigung mit allergenen Substanzen hinzuweisen. Das heißt, dass diese Allergene nicht Bestandteil der eigentlichen Rezeptur sind, sondern während des Produktionsprozesses unbeabsichtigt in das Produkt gelangt sein könnten. Für den Wortlaut existiert keine einheitliche Kennzeichnungsregelung, da keine gesetzliche Notwendigkeit besteht, Spuren überhaupt zu kennzeichnen. Über den genauen Wortlaut der Spurenkennzeichnung entscheidet jeder Hersteller selbst. In unserem Hause haben wir uns bei unseren Eigenmarkenprodukten auf den Wortlaut „enthält Spuren von …“ anstelle von „kann Spuren von … enthalten“ geeinigt. Wir halten trotz der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung unsere Lieferanten dazu an, mögliche Spuren anzugeben, um diese auf unseren Eigenmarkenprodukten kennzeichnen zu können.
Spuren können in ein Produkt durch eine sogenannte Kreuzkontamination gelangen, wenn beispielsweise auf derselben Produktionslinie noch andere Produkte hergestellt werden, die diese Inhaltsstoffe enthalten. Spurenhinweise werden aber auch dann auf die Verpackung aufgebracht, wenn ein Produkt in einem Betrieb abgepackt wird und eine unbeabsichtigte Kontamination durch Luftstäube nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Der Spurenhinweis „enthält Spuren von Fischen und Krebstieren“ wurde beispielsweise vorsorglich auf der Verpackung angebracht, da auf der gleichen Produktionslinie zeitweise auch Teigwaren produziert werden, welche als Zutat Tintenfisch enthalten.
Wir bedauern sehr, dass Sie aufgrund der Spurenkennzeichnung nicht mit dem Produkt zufrieden sind, da es unseren Unternehmensgrundsätzen entspricht, ausschließlich solche Produkte zu führen, die den höchsten Ansprüchen an Qualität und Sicherheit genügen und den Kundenwünschen entsprechen.


Anna Binoch